Selbstständig tätige Prostituierte müssen für gewerbliche Einkünfte Steuern zahlen. Dabei kann das Finanzgericht aufgrund eigener Schätzungsbefugnis Umsatz und Gewinn schätzen. Im Streitfall war die Klägerin als Prostituierte tätig und mietete sich hierfür in einem sog. Laufhaus ein Zimmer. Steuern zahlte sie nicht und gab auch keine Steuererklärungen ab. Als sich im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen wegen Betrugstaten Preislisten und Quittungen bei ihr fanden, schätzte das Finanzamt Umsätze zwischen Die Klägerin wandte sich an das FG Hamburg. Die Schätzungen seien völlig überhöht, zumal sie nur tageweise gearbeitet habe. Die Klägerin reichte nun Steuererklärungen ein, nach denen sie maximal Die Klägerin meinte zudem, als Kleinunternehmerin unterliege sie nicht der Umsatzsteuer und habe auch keine Gewerbesteuern zu zahlen. Dem ist der 2. Senat in seinem Urteil nicht gefolgt. Trotz ihrer inzwischen eingereichten Steuererklärungen sei die Klägerin zu schätzen, weil sie keine nachvollziehbaren Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben vorlegt habe. Der 2. Senat ging von 48 Arbeitswochen pro Jahr und Tageseinnahmen von durchschnittlich EUR aus, die die Klägerin nach den aufgefundenen Quittungen mit ein bis drei Kunden habe erzielen können, und berechnete einen Umsatz der Klägerin von jährlich Unter Berücksichtigung der Zimmermiete von täglich EUR und geschätzten weiteren Betriebsausgaben von 5. Senat stellte nach Vernehmung eines Milieubeamten und des Zimmervermieters fest, dass die Klägerin auf eigene Rechnung gearbeitet und in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden habe. Das Laufhaus sei kein eigenständiger Bordellbetrieb. Weil die Klägerin selbst in Abrede genommen hatte, Zahlungen an einen Zuhälter abgeführt zu haben, konnte das Gericht auch keine weiteren Betriebsausgaben schätzen. Mit dem 3. Senat des BFH bejahte der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg die Gewerbesteuerpflicht. Eigenprostitution sei ein Gewerbebetrieb, denn die Prostituierten beteiligten sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und böten ihre Leistungen am Markt an. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat in seinem Urteil Az. Da die Beschwerdefrist noch läuft, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte! Unter diesem Motto zeigt das Buch umsatzsteuerliche Zusammenhänge und auch komplexe Sachverhalte vor allem in Form von Grafiken und Schaubildern. Die Abfolge der Themen orientiert sich am Aufbau des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Entscheidungsstichwort Thema Abgabenordnung: Schätzungsgrundlagen bei Einkünften aus gewerblicher Eigenprostitution Leitsatz amtlich 1. Einkünfte aus sog. Eigenprostitution unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Bei der Schätzung von Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:. Weitere Produkte zum Thema:. Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote Muss Eine Prostituierte Steuern Zahlen Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren. Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Wir respektieren Ihre Privatsphäre Muss Eine Prostituierte Steuern Zahlen schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an. Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.
Schätzung des Umsatzes und Gewinns einer Prostituierten
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Grundsätze des Prostituiertenschutzgesetzes
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